Mit einer Wahlbeteiligung von 30 % aller wahlberechtigten Gemeindemitglieder der Dreifaltigkeitskeitsgemeinde Kissenbrück - Biewende wurden bei der am 10.03.2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand folgende Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt:
- Bernhard Löhr
- Christian Laeske
- Sonja Lohmann
- Elke Oberg
- Joachim Kuhlmann
Zu Ersatzkirchenvorstehern sind gewählt worden:
- Sandra Wolter
- Bettina Bartels
- Carmen Kuhlmann
- Michaela Hengstler
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch schriftlich begründetet Beschwerde innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei dem Propsteiverband der Ev.-luth. Propsteiverband Ostfalen in Wolfenbüttel anfechten. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen. begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteiverband.
In der nächsten Kirchenvorstandssitzung am 19.03.2024 werden durch den Kirchenvorstand noch zwei weitere Mitglieder in den neuen Kirchenvorstand berufen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Kirchenvorsteher aus allen drei Orten der Dreifaltigkeitsgemeinde Kissenbrück - Biewende im Kirchenvorstand vertreten sind.